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Geschäfts­führer­beratung

Das regeln, was für Angestellte selbstverständlich ist und für Sie nicht gilt.

  • Anstellungsvertrag
  • Versorgungszusage
  • Absicherung der Person
  • Nachfolge
  • Vertretungsregelung
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Alles hängt an einem Punkt. Je mehr daran hängt, desto schwerer wiegt sein Ausfall. Von einem Aufhängepunkt hängen fünf Fäden nach unten, an ihren Enden unterschiedlich große Gewichte.

Wann das Thema aufkommt

Die Gesellschaft läuft seit Jahren, der Anstellungsvertrag stammt aus der Gründungszeit.

Was dort nicht steht, gilt nicht. Der Vertrag wird Punkt für Punkt durchgegangen.

Ein Gesellschafter fällt für Monate aus, und niemand weiß, wer entscheiden darf.

Vertretung und Vollmachten werden geregelt, solange alle Beteiligten einer Meinung sind.

Der Betrieb soll übergeben werden, und erst jetzt zeigt sich, woran alles hängt.

Die Übergabe beginnt mit der Frage, welche Aufgaben an der Person hängen und nicht am Unternehmen.

Wer das übernimmt

keine Personen im Netzwerk decken dieses Thema ab. Sie entscheiden, mit wem Sie sprechen.

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